Vorweg
unser Lämmer ziehen nur zu Menschen mit gültiger Betriebsnummer und mit Begleitpapieren aus!

Abgabebedingungen:
für unsere Ziegen und Schafe
(bedarfsgerecht & orientiert an tierschutzfachlichen Mindestanforderungen)
Die vollständige Übergabe eines unserer Tiere ist erst rechtskräftig, wenn alle Angaben vollständig ausgefüllt sind und beide Parteien die Begleitpapiere unterschrieben haben.
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1. Haltungsbedingungen
Keine Einzel- oder Zweierhaltung – Ziegen und Schafe sind Herdentiere und müssen mindestens zu dritt gehalten werden.
Ausreichende Fläche:
Ziegen: mind. 3–5 m² Stallfläche pro Tier, zusätzlich 5–10 m² Auslauf pro Tier im Außenbereich
Schafe: mind. 2–3 m² Stallfläche pro Tier, zusätzlich 5–10 m² Auslauf pro Tier
Strukturiertes Gehege und Stall:
Rückzugsmöglichkeiten und Unterstände
Sichere Einzäunung, ausreichend hoch und stabil
Strukturierte Umgebung mit Klettermöglichkeiten für Ziegen
Sichere Unterbringung:
Schutz vor Raubtieren
Wetterschutz für alle Tiere (Trockenheit, Windschutz, Sonnenschutz)
Saubere, trockene Einstreu (Heu, Stroh) regelmäßig erneuern
Zugang zu Weide oder Auslauf:
Mindestens täglicher Auslauf, wetterabhängig
Flächen regelmäßig auf giftige Pflanzen überprüfen
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2. Ernährung & Versorgung
Ständige Versorgung mit Heu und frischem Wasser (Trinkwasserqualität)
Artgerechte Ergänzungsfutter (z. B. Grünfutter, Kräuter, Mineralstoffzusätze)
Kontrolle der Futteraufnahme, Wasseraufnahme und des allgemeinen Zustands täglich
Für Schafe: Salzlecksteine oder Mineralblöcke bereitstellen
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3. Gesundheit & Impfungen
Tiere werden grundimmunisiert (je nach Tierart z. B. Tetanus, Clostridien) abgegeben, Impfausweis inklusive
Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen vor der Abgabe
Prophylaktische Parasitenbehandlung:
Wir lassen Sammelproben anfertigen, um den Gesundheitsstatus der Herde zu überwachen
Einzeltiere können dabei durch die Lappen gehen, daher sollte nach der Eingewöhnung besonders auf Anzeichen von Parasitenbefall geachtet werden
Abgabe erfolgt nur mit aktuellem Gesundheits-Check-up
Fortführung der Impfungen, Entwurmung und regelmäßige tierärztliche Kontrollen sind verpflichtend
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4. Sonstiges
Tiere sind nicht für den Verzehr oder die Zucht ohne Absprache geeignet
Die Tiere dürfen nicht isoliert oder in Herden unter 3 Tieren gehalten werden


