Vermittlung von Kleinen Wiederkäuern

Vorweg

unser Lämmer ziehen nur zu Menschen mit gültiger Betriebsnummer und mit Begleitpapieren aus!

Abgabebedingungen:

für unsere Ziegen und Schafe

(bedarfsgerecht & orientiert an tierschutzfachlichen Mindestanforderungen)

Die vollständige Übergabe eines unserer Tiere ist erst rechtskräftig, wenn alle Angaben vollständig ausgefüllt sind und beide Parteien die Begleitpapiere unterschrieben haben.

1. Haltungsbedingungen

Keine Einzel- oder Zweierhaltung – Ziegen und Schafe sind Herdentiere und müssen mindestens zu dritt gehalten werden.

Ausreichende Fläche:

Ziegen: mind. 3–5 m² Stallfläche pro Tier, zusätzlich 5–10 m² Auslauf pro Tier im Außenbereich

Schafe: mind. 2–3 m² Stallfläche pro Tier, zusätzlich 5–10 m² Auslauf pro Tier

Strukturiertes Gehege und Stall:

Rückzugsmöglichkeiten und Unterstände

Sichere Einzäunung, ausreichend hoch und stabil

Strukturierte Umgebung mit Klettermöglichkeiten für Ziegen

Sichere Unterbringung:

Schutz vor Raubtieren

Wetterschutz für alle Tiere (Trockenheit, Windschutz, Sonnenschutz)

Saubere, trockene Einstreu (Heu, Stroh) regelmäßig erneuern

Zugang zu Weide oder Auslauf:

Mindestens täglicher Auslauf, wetterabhängig

Flächen regelmäßig auf giftige Pflanzen überprüfen

2. Ernährung & Versorgung

Ständige Versorgung mit Heu und frischem Wasser (Trinkwasserqualität)

Artgerechte Ergänzungsfutter (z. B. Grünfutter, Kräuter, Mineralstoffzusätze)

Kontrolle der Futteraufnahme, Wasseraufnahme und des allgemeinen Zustands täglich

Für Schafe: Salzlecksteine oder Mineralblöcke bereitstellen

3. Gesundheit & Impfungen

Tiere werden grundimmunisiert (je nach Tierart z. B. Tetanus, Clostridien) abgegeben, Impfausweis inklusive

Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen vor der Abgabe

Prophylaktische Parasitenbehandlung:

Wir lassen Sammelproben anfertigen, um den Gesundheitsstatus der Herde zu überwachen

Einzeltiere können dabei durch die Lappen gehen, daher sollte nach der Eingewöhnung besonders auf Anzeichen von Parasitenbefall geachtet werden

Abgabe erfolgt nur mit aktuellem Gesundheits-Check-up

Fortführung der Impfungen, Entwurmung und regelmäßige tierärztliche Kontrollen sind verpflichtend

4. Sonstiges

Tiere sind nicht für den Verzehr oder die Zucht ohne Absprache geeignet

Die Tiere dürfen nicht isoliert oder in Herden unter 3 Tieren gehalten werden